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Freitag, 23. Oktober 2020

Jetzt Digitalisierungsprämie Plus sichern!

Seit Donnerstag 15. Oktober 2020 sind speziell in Baden-Württemberg neue Fördermittel verfügbar. Ziel ist es, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Insbesondere folgende Vorhaben sollen damit gefördert werden:

  • Vorhaben zur Digitalisierung
  • Verbesserung von Datenschutz & Informationssicherheit
  • Anschaffung von Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen

Die Beantragung dieser Fördermittel hat sich im Vergleich zu den Vorgänger-Programmen stark verbessert. Z.B. gibt es jetzt eine eigene Zuschussvariante, bei der man auch ohne Darlehen und die Hausbank an die Förderung gelangt.

Achtung: Sie sollten schnell reagieren. In den letzten Jahren war das Budget innerhalb weniger Tage aufgebraucht.



Vorteile:

  • Die optimale Fördersumme beträgt 20.000€, da hier eine maximale Förderung von 50% gewährt wird.
  • Es geht auch ohne die Hausbank. Sie beantragen Ihre Prämie einfach mithilfe von yourIT.


Wer wird gefördert?

  • Unternehmen aus Baden-Württemberg mit bis zu 500 Mitarbeitern


Was wird gefördert?

  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren (z.B. CRM- Integration, Cloudtechnologien)
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen (digitale Plattformen, Fernwartung, Anwendung digitaler Standards)
  • Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung (IT- und Datenschutzkonzepte, Social Media Kommunikationskonzepte, digitale Vertriebskanäle)


Für weitere Informationen und für die Beantragung steht Ihnen yourIT zur Seite. Gerne überprüfen wir für Sie, ob Sie bei Ihrer Investition von der Digitalisierungsprämie profitieren können. Wir freuen uns auf Sie!

Ihr yourIT-Team


Jetzt Kontakt aufnehmen


Auszug aus der Förderrichtlinie zu Digital Plus:

1. Was wird gefördert?

1.1 Förderfähige Vorhaben


Gefördert werden die unten genannten Vorhaben zur Digitalisierung von Produktion und Verfahren, zur Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie zur Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung.

Das Unternehmen bestätigt bei Antragstellung, dass es sich um eines der unten genannten Vorhaben handelt. Die Projekte müssen dabei einen erheblichen Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen bedeuten.

Digitalisierung von Produktion und Verfahren

  • Integration von CRM (Customer-Relationship-Management-Systemen) an das MES (Manufacturing Execution System; Digitale undenschnittstelle) Vernetzung der ERP (Enterprise-ResourcePlanning)- und Produktionssysteme (Machine-tomachine-communication) – „Industrie 4.0“
  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion (zum Beispiel durch künstliche Intelligenz-Anwendungen)
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-)Systeme
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren (zum Beispiel 3D-Druck)
  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
  • Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
  • Aufbau und Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (> 50 Mbit/s)
  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
  • Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce / e-procurement)
  • Einführung eines digitalen Abbilds

Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen

  • Aufbau von digitalen Plattformen
  • Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung
  • Einführung von predictive-maintenance Anwendungen (zum Beispiel Fernwartung)
  • Einführung produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware (Apps, etc.)
  • Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
  • Einführung datenbasierter Dienstleistungen (zum Beispiel künstliche Intelligenz-Anwendungen)

Strategie und Organisation

  • Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
  • Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologie
  • Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts (inklusive Datenschutz)
  • Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts
  • Einführung digitaler Vertriebskanäle inklusive
  • Aufbau des elektronischen Handels unter Verwendung mobiler Betriebsgeräte (mobile e-commerce)
  • Alle Projekte müssen am Standort Baden-Württemberg durchgeführt werden.


1.2 Förderfähige Kosten

Finanziert wird die Anschaffung von IKT-Hard- und Software sowie die damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter*innen durch externe Anbieter. Lizenz- und Systemservicegebühren können für maximal 12 Monate berücksichtigt werden. Schulungskosten werden bis zu 50 % der Kosten für Hard- und Software (einschließlich Lizenz- und Systemservicegebühren) sowie den damit verbundenen Dienstleistungen gefördert. Mehrwertsteuerbeträge können gefördert werden, wenn der/die Antragsteller*in nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.